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Wiedereintritt in die Kirche

Sie sind aus der evangelischen Kirche ausgetreten und möchten nun wieder eintreten? Gründe dafür gibt es viele – manchmal verlangt es der neue Arbeitgeber, man will Patin werden oder aber hat einfach das Bedürfnis, wieder dazu zu gehören. Was auch immer Ihre Gründe sind – wir freuen uns, wenn Sie wieder eintreten möchten. Der Wiedereintritt ist einfach und unkompliziert. Wenden Sie sich einfach an Ihre Pfarrerin. Das Gemeindebüro ist Ihnen gerne behilflich, welche Pfarrerin für Sie zuständig ist. Die Pfarrerin nimmt dann die erforderlichen Daten auf und kommt in der Regel mit dem vorbereiteten Formular zu Ihnen. Mit der Unterschrift sind Sie wieder Mitglied unserer Gemeinde mit den kirchlichen Rechten und Pflichten (wie z.B. das Patenamt übernehmen zu können, bei der Presbyteriumswahl zu wählen oder am Abendmahl teilzunehmen). Natürlich kann sich (muss aber nicht) ein Gespräch anschließen, warum man damals ausgetreten ist. Man kann aber auch einfach sagen: „Ich möchte einfach wieder dazu gehören!“

Übrigens, ein Kircheneintritt kostet nichts. Als Mitglied der Kirche werden Sie, sofern Sie Lohn- oder Einkommensteuer zahlen, kirchensteuerpflichtig. Bitte lassen Sie die Kirchenzugehörigkeit nach dem Wiedereintritt in Ihre Steuerkarte eintragen. Mit Ihrer Mitgliedschaft stärken Sie die evangelische Kirche und leisten damit einen persönlichen Beitrag, unsere Gesellschaft sozialer, menschlicher und werteorientierter zu gestalten.

Und wenn Sie vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört haben?
Dann können Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen werden. Die Taufe findet in einem Gottesdienst statt. Dem Gottesdienst gehen in der Regel ein paar Taufgespräche voraus. Der Täufling kann so den christlichen Glauben näher kennen lernen.

 

Ev. Kirchengemeinde Heiligenhaus

Hauptstraße 206

42579 Heiligenhaus

 

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